Kur Bewilligung & Ablauf

Bewilligung eines Kuraufenthalts

Bei medizinischer Notwendigkeit bekommen Sie eine Bewilligung für die klassische Kur bzw. eine Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) – „Kur neu“. Zuerst stellen Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die medizinische Notwendigkeit fest. Ist diese gegeben, füllen Sie mit Ihnen gemeinsam den entsprechenden Kurantrag aus. Das Formular geht anschließend zur Genehmigung an die Ihren Sozialversicherungsträger.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Antragsformular Ihre Wunschdestination in einem OptimaMed Gesundheitsresort, wie z.B. Gesundheitsresort St. Josef, anzugeben. Ihr Wunsch wird bei der Zuweisung meist berücksichtigt.

Die Bezahlung Ihres Aufenthalts wird von der Sozialversicherung übernommen, einen verbleibenden Selbstbehalt, der sich nach Ihrem Einkommen richtet, müssen Sie selbst übernehmen.

Sobald Ihre Bewilligung bei uns eingelangt ist, kontaktieren wir Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Aufenthaltstermin. Bei uns im Haus erhalten Sie nach der Erstuntersuchung mit der Kurärztin/dem Kurarzt Ihren individuell erstellten Therapieplan.

Private Kur / Privatkur

Wir bieten in den OptimaMed Gesundheitsresorts auch Privatkuren an. Diese werden zum Beispiel gerne zwischen den von der Sozialversicherung bewilligten und bezahlten Kuraufenthalten absolviert. Für eine private Kur wählen Sie eine Gesundheitseinrichtung nach Ihrem Wunsch in ganz Österreich aus und vereinbaren gleich bei der Buchung den Termin und Ihre Aufenthaltsdauer individuell. Die Kosten für diese Kur tragen Sie selbst. Gerne informieren wir detailliert über unsere Angebote für die Privatkur.

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